Größe der Tanzfläche: mindestens 6 x 8 m;
ebener, splitterfreier Boden, möglichst kein Steinboden;
freier Zugang zur Garderobe;
Tonanlage: 2 Kanäle für 2 Funkmikrofone, Ansteckmöglichkeit für XLR oder Klinke 6,5 mm
oder Verfügbarkeit von 2 Handmikrofonen;
gute Beleuchtung der Bühne.
Für die Bühnentechnik und die Ausgestaltung der Räumlichkeiten ist der Auftraggeber, bzw. Veranstalter verantwortlich.